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Verkäufertricks bestraft

Miese Tricks bim Gebrauchtkauf – davor warnen Fachleute immer wieder. Wer übel hereingelegt wird und das belegen kann, hat aber gute Chancen, den Kauf rückgängig zu machen, teilte jetzt eine Versicherung mit. Beispiel Vorbesitzer: „Null“ hatte der Verkäufer einer Triumph Street Triple in den Kaufvertrag einer Maschine geschrieben, die bei ebay für reichlich 5100 Euro den Besitzer wechselte. Nicht älter als vier Jahre sollte das Zweirad sein und aus erster Hand stammen, hatte der Neukunde auf seinem Wunschzettel stehen. Nun schien das passende Bike gefunden. Erst bei der Zulassungsstelle kam das böse Erwachen. Die Motorradpapiere stammten aus Italien, es war noch ein italienischer Vorbesitzer eingetragen. Noch ärger: Die Polizei kam und nahm das Motorrad mit. Es handelte sich um eine Doublette – ein Motorrad, für das es zwei Mal Papiere gab. Die Originalunterlagen und jene Dokumente, die der Neubesitzer bei sich hatte – allesamt Fälschungen.

Entscheidend für den Kaufvertrag war aber vor allem erst mal die falsche Angabe der Vorbesitzer-Zahl, hat später das Landgericht Karlsruhe festgestellt. Die Frage nach deren Anzahl sei eindeutig, damit seien in jedem Fall alle Vorbesitzer gemeint, nicht nur die in Deutschland, so das Gericht. Der Käufer bekam den vollen Kaufbetrag zurück. Der Schwarze Peter wanderte zum Verkäufer. Welche Folgen die Fälschung der Motorradpapiere für ihn hatte, teilte die Versicherung nicht mit. Karlsruhe/cs

  • Das Aktenzeichen des Urteils vom Landgericht Karlsruhe lautet 6 O 375/12.