Bei solchen Szenen dröhnt die Esse oft lauter als schön ist. Fotos (2): Pixabay
Ein Gastbeitrag von Anne-Katrin Meyer*
Mal ordentlich durchs Müglitztal kacheln, mit Schmackes die Kurven am „Kleinen Brenner“ bei Lauenstein nehmen oder mit dem Gas am Anschlag aus dem Polenztal rauf zur Hocksteinschänke kesseln – da röhrt die Esse und das Waldgetier geht in Deckung. Für viele ist es nicht selten eines der wichtigsten Kaufkriterien: der Sound des zukünftigen Motorades, der besonders bei solchen Fahrmanövern Wirkung entfaltet. Laute Motorräder sind beliebt. Für Anwohner, vor allem in den viel befahrenen Gegenden, ist dies eine Tatsache, welche als extrem störend empfunden wird. Besonders Bewohner kleinerer Ortschaften, welche von beliebten Motoradstrecken durchzogen werden, empfinden die lauten Motorengeräusche als reine Belästigung. Besonders vor dem Hintergrund, dass viele der Bewohner extra in sehr ländliche Gegenden gezogen sind, um die Ruhe und Idylle fernab des Großstadtlärms zu genießen. Selbst bei geringen Geschwindigkeiten von nur 30 bis 50 km/h sorgen manche Maschinen für einen erheblichen Lärm. Seit Anfang Jahresanfang soll diesen Umständen nun durch neue Lärmvorschriften Abhilfe geschaffen werden.
Offiziell dürfen Motoräder laut der EU-Richtlinie 97/24/EG Geräusche von maximal 80 dB(A) verursachen. Das entspricht etwa auch dem Lärm einer Motorsäge oder eines Winkelschleifers. Wie kann es nun aber sein, dass viele Modelle unterschiedlichster Hersteller deutlich lauter sind? Soll ein Motorrad auf den europäischen Markt gelangen und demnach zum Verkauf frei gegeben werden, muss es ein Geräuschmessverfahren bestehen. Jedoch konnte dieses bisher ohne große Anstrengungen durch die Hersteller umgangen werden. Eine verbaute Software konnte den Testzyklusbereich erkennen und regelte den Sound durch technische Vorrichtungen automatisch herab (VW läässt grüßen!). Das war bis her gängige Praxis beim Test vopn Motorrädern bezüglich deren.
Dass es bisher kein Problem war Motoräder auf den europäischen Markt zu bringen, welche die EU Richtlinie zur Begrenzung der Geräusche auf 80 dB missachten, kann anhand von Motorädern zahlreicher Hersteller nachgewiesen werden. Dieses Vorgehen soll seit Anfang 2016 jedoch durch eine neue Regelung unterbunden werden. Die Norm trat am 1. Januar in Kraft und begrenzt die maximale dB-Anzahl der Maschine in Bezug auf ihr Leistungs-Masse-Verhältnis. Wichtig ist zu beachten, dass diese Regelung in unterschiedlichen Fahrzuständen gilt. Dass die Maschine durch das Motoradmanagement erkennen kann, dass es sich momentan im Testzyklus befindet, ist nun verboten.
Diese Regelung stellt zwar definitiv einen Schritt in die richtige Richtung dar, ein Wermutstropfen bleibt den genervten Anwohnern trotzdem. Bereits etablierte Maschinen stehen unter Bestandsschutz und dürfen damit auch weiterhin gefahren werden. Die wahre Auswirkung der Gesetzesänderung wird damit also erst in einigen Jahren wirklich spürbar.
Wer weiter Wert auf einen lauten Sound seines Motorrads legt, dem könnte nun der Gedanke kommen, sich ein geprüftes Motorrad zuzulegen und es im Anschluss einfach selbst nachzurüsten. Das Angebot ist dafür ist nicht nur vielfältig, sondern im Normalfall auch recht preiswert. Ein klassisches Beispiel dafür ist eine neue, deutlich lautere Auspuffanlage. Jedoch greift auch dabei die Regelung, dass eine Genehmigung für solche Teile vorliegen muss, um die Umgehung der Norm effizient verhindern zu können.
*Anne-Katrin Meyer (Foto: PR) ist gelernte Technikerin. In ihrer Aufgabe als Redakteurin bei der Loitz KG betreut sie den Online-Shop von helmexpress.com. In diesem Zusammenhang befasst sie sich nicht nur mit der Sicherheit beim Motorradfahren, sondern auch mit sämtlichen neuen Gesetzesregelungen dafür. Da sie auch privat gern mit dem Motorrad auf Tour ist, kann sie Hobby und Beruf perfekt miteinander verbinden.