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Wimmers Welt

Zschopau (cs). Ex-MZ-Chef Martin Wimmer hat sich zu Wort gemeldet. Sollte er selbst wegen Insolvenzverschleppung verurteilt werden, könnte das auch für die Ex-Mitarbeiter Folgen haben, meint der ehemalige Geschäftsführer. Das sei dann nur eine Frage des Zeitpunkts, zu dem das Amtsgericht den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit feststellt. Dann könne der Insolvenzverwalter die nach diesem Zeitpunkt bezahlten Löhne und Gehälter sowie Rechnungsbeträge zurückfordern, lässt Wimmer schriftlich in einer Pressemitteilung wissen, die als Firmenadresse eine Anschrift in Hongkong aufweist. Der gescheiterte MZ-Chef, der von mehreren sächsischen Medien in der vergangenen Woche als „MZ-Retter“ bezeichnet wurde (er ist wohl eher der MZ-Totengräber), liegt da nicht ganz richtig. Denn das ist nur die halbe Wahrheit, teilte Markus Schlimbach, stellvertretender DGB-Vorsitzender in Sachsen und Sprecher des Gewerkschaftsbundes auf meine Anfrage mit.

Richtig ist: Ja, der Insolvenzverwalter könnte das Geld wirklich zurückverlangen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Beschäftigten die Insolvenzverschleppung – also die verspätete Mitteilung über die Zahlungsunfähigkeit – „aus bösem Willen akzeptiert haben“. Dass sie also mitgemacht haben beim „System Wimmer“. Noch klarer: Sie müssten vorsätzlich gehandelt haben.

Fazit: In Wimmers Welt ist offensichtlich einiges nicht mehr am rechten Platz.