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Helm statt Turban

Die Helmpflicht gilt auch für Menschen, die aus religiösen Gründen solche Kopfbedeckungen tragen, die eigentlich gegen einen Motorradhelm sprechen. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden. Das Urteil wurde heute veröffentlicht, melden die Kollegen von Spiegel Online. Anlass war die Klage eines Mannes, der der Religion der Sikhs beigetreten war. Diese Religion schreibt das Tragen eines Turbans vor. Der Mann wollte deshalb durchsetzen, dass er beim Motorradfahren auf einen Helm verzichten kann. Das Gericht hat ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht. Im Umkehrschluss bedeutet das wohl auch, dass Frauen in Deutschland nicht Autofahren dürfen, wenn sie zur Burka den Niqab genannten Gesichtsschleier tragen.