Dresden (cs). Macht und Stellung zeigen, Geschäftsansprüche durchsetzen, das eigene Geschäft schützen – so funktioniert der Kreislauf bei den Hells Angels, hat Stefan Schubert in seinem 2012 veröffentlichten Buch „Hells Angels – Wie die gefürchteten Rocker Deutschlands Unterwelt erobern“ geschrieben. Brutalität war dabei ein allseits anerkanntes Mittel, um die eigenen Ziele durchzusetzen und soziales Engagement, wie man es etwa von Kinderheimausfahrten der „Angels“ kennt, stets nur eine Äußerlichkeit, die genutzt wurde, um den „Rockerclub“ ins rechte Licht zu rücken, lässt Schubert seine Leser wissen.
Mehr und mehr kamen Innenminister und Staatsanwaltschaften zu der Überzeugung, dass es sich bei den „Angels“ um nichts weiter als eine kriminelle Vereinigung handelt. Ein triftiger Verbotsgrund. Auch Symboliken werden dabei verboten. So weit ist es nun auch in Sachsen. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat dem Ansinnen des Innenministeriums zugestimmt, eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg auch im Freistaat durchzusetzen. Damit ist der Deathhead nun auch in Sachsen nicht mehr gestattet. Das gilt auch für den Schriftzug „Hells Angels“. Ihre Verwendung sei nun auch mit einem Hinweis auf einen nicht verbotenen Ortsverein strafbar. Das gilt demnach auch für die Hells Angels Dresden, die zwar kaum öffentlich auftreten, aber im Internet weiter präsent sind und für ihren „Place Dresden“ am Riegelplatz in Kaditz werben.
„Werden künftig Personen beim Tragen beziehungsweise Verwenden des Deathheads oder des Hells Angels-Schriftzugs festgestellt, wird die Polizei strafrechtlich ermitteln und Sicherstellungen beziehungsweise Beschlagnahmungen durchführen“, teilte Martin Strunden mit, der Sprecher des sächsischen Innenministeriums. „Dabei ist unerheblich, ob die Symbole auf Vereinskutten oder jeglichen anderen Gegenständen angebracht sind.“ Zeit also, die Internetseite mit dem „Angels“-Symbol und dem Hinweis auf das Dresdner Chapter des „Rockerklubs“ abzuschalten.