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Kauderwelsch im Polizeiauftrag

„Die Überprüfung der beiden zurückgelassenen Fahrräder in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab die Ausschreibung zur Sicherstellung, da beide Fahrräder als gestohlen gemeldet waren. Die Fahrräder sowie die Informationen zur Feststellung werden nun den in der Diebstahlssache ermittelnden  Behörden übergeben.“ Alles klaro?

Dieses Kauderwelsch stand in einer Pressemeldung, die heute die Bundespolizeiinspektion Dresden geschickt hat. Es ging um Tunesier, die „auch gegen die mit Ihrer Duldung im Zusammenhang stehenden Auflagen der räumlichen Beschränkung verstießen.“ Das Beispiel zeigt, wie heftig die Freunde und Helfer manchmal daneben langen, wenn es gilt, einfache Zusammenhänge zu erklären. Was sie sagen wollten ist:

1. Die Fahrräder wurden schon gesucht.

2. Sie wurden beschlagnahmt und sollen untersucht werden.

3. Die Tunesier sind Asylbewerber und haben die Grenzen des Gebiets überschritten, in dem sie sich aufhalten dürfen.

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