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Was Polizei und Ordnungsamt dürfen

Das grün-weiße Auto steht im verbotenen Bereich (zwei Mal anklicken zum Vergrößern).

Für die „Freunde und Helfer“ gelten womöglich andere Verkehrsregeln als für andere Menschen – jedenfalls dürfen sie offenbar parken, wo immer sie wollen. Auch da, wo Platz für die Feuerwehr frei gehalten werden muss und es lebensgefährlich werden kann, wenn Autos die Einsatzkräfte behindern. Da wünscht man sich die Knöllchenbrigade in der Nähe…

Die Chefs dieser Einsatztruppe machen es aber nicht besser – sie laden die Polizei geradezu ein, es ihnen gleich zu tun und parken ihren grauen „Caddy“  in einem eigentlich autofreien Innenhof der Dresdner Neustadt. Da lassen sich natürlich die Vertreter der Ordnungsmacht nicht lange bitten. Mächtig viel Verkehr heute an der Loge…

Thema des Treffens sind höchstwahrscheinlich Absprachen für die bevorstehende Bunte Republik Neustadt (BRN), die hier bei „Unkorrekt“ in den nächsten Tagen häufiger Thema sein könnte.

8 Kommentare

  1. Sladade Sladade

    Vielleicht einmal vor dem Schreiben §35 der StVO durchlesen?

    • Christoph Springer Christoph Springer

      „Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist“, steht in Paragraph 35, Absatz 1 der StVO. Das Ordnungsamt erfüllt keine hoheitlichen Aufgaben und dass irgendwelche Sitzungen im Sinne dieses Paragraphen als dringend zu erfüllende hoheitliche Aufgaben zu verstehen sind, darf getrost bezweifelt werden.

      • Sladade Sladade

        Es ist schön zu wissen, dass Journalisten offensichtlich schon an parkenden Fahrzeugen erkennen können, ob die jeweiligen Fahrzeugbesatzunge hoheitliche Aufgaben erfüllen. Oder waren die Besatzungen in einer Sitzung, an der dieser Journalist teilnahm? Wenn ja, kommt es in diesem Artikel nicht so recht zur Geltung. Ansonsten kann man auch getrost vom Gegenteil ausgehen und unterstellen, dass der Journalist nur eine Story suchte.

        • Christoph Springer Christoph Springer

          Vor diesem Hintergrund wäre ja ganz hilfreich, zu wissen, von welchen Erfahrungen Stefan L. alias „Sladade“ seine gegenteiligen Ansichten ableitet. Im Übrigen wurde hier nicht infrage gestellt, dass die Herrschaften hoheitliche Aufgaben erfüllen. Dass sie aber dringende hoheitliche Aufaben erüllen mussten, die nichts anderes erlauben, als mal schnell falsch zu parken, lässt sich aber schon durch den Ort des Treffens ausschließen.

          • Sladade Sladade

            Falls es Ihnen noch nicht aufgefallen sein sollte. In Deutschland herrscht so eine Art Demokratie, in der eine Schuld nachgewiesen werden muss. Ansonsten = In dubio pro reo
            Aber ich habe gerade gelesen, dass dieses Blog „unjournalistisch“ geführt wird. Damit sehe ich es als private Meinung/private Vermutung und akzeptiere dies.

      • Sladade Sladade

        Übrigens erfüllen gerade Ordnungsämter auch hoheitliche/polizeiliche Aufgaben und sind dementsprechend auch mit deren Möglichkeiten ausgestattet.

    • Dittsche Dittsche

      Vielleicht sollte man sich erstmal die Gesetze zur Bereinigung von Bundesrecht ansehen bevor man ungültige Gesetze zitiert 😉

Die Kommentare sind geschlossen.