Motorradfahrer sind nicht verpflichtet, Motorradschuhe zu tragen und dennoch muss die Krankenversicherung zahlen, wenn sie sich bei einem Unfall am Fuß verletzten. War eigentlich klar, oder? Dennoch meinte die Unfallversicherung eines Autofahrers, das Schmerzensgeld für einen Motorradfahrer herabsetzen zu können, weil er keine Motorradschuhe trug. Der Biker war mit dem Auto zusammengestoßen. Er trug Helm, Motorradjacke und Motorradhanschuhe, Arbeitshose und Sportschuhe, berichtet Andreas Holzer, Fachanwalt für Versicherungsrecht in der Dresdner Kanzlei Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner. Der Mann wurde so schwer verletzt, dass ihm ein Unterschenkel amputiert werden musste.
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