Moped / Motorrad

Anwalts Rat: Aufpassen bei Gruppenfahrten

"Aufpassen bei der Gruppenfahrt", warnt der Anwaltverein mit diesem Bild. Foto: DAV/PR

Gruppenfahrt oder Rennen? Das Foto oben erinnert eher an verbissenen sportlichen Wettkampf. Gruppenfahrten sind nicht illegal, lautet die Botschaft, die der Dresdner Rechtsanwalt Christian Janeczek (Foto: DAV) damit unter die Leute bringen will. Er ist Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und hat im Auftrag dieses Vereins Tipps gegeben zum Motorrad-Saisonstart. Der Hintergrund: Natürlich hoffen die Anwälte, so neue Klienten zu gewinnen. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, also weiter im Text. 50 Euro und drei Punkte in Flensburg „kostet“  das „Durchdrängeln im Stau oder an der Ampel“, so der Anwalt weiter.

Fast überflüssig ist der Hinweis, dass Motorräder nicht beliebig laut sein dürfen. Dennoch warnt der  DAV-Regionalbeauftragte davor und fügt hinzu, so genannte Applauskurven würden als Lärmbelästigung eingestuft. Als Applauskurven „bezeichnet man besonders schön verlaufende Kurven, die dem Motorradfahrer besonderen Fahrspaß bieten und die er deswegen durch häufiges Hin- und Herfahren mehrfach passiert“, meint Janaczek. Applauskurven – schicker Begriff, vielleicht ist damit so etwas gemeint, wie der „Brenner“ in Lauenstein, also die Kurven unterhalb des Regenrückhaltebeckens am Ortsausgang in Richtung Liebenau.

Zum Schluss erklärt Janaczek, dass Wheelies an Ampeln keine gute Idee sind und warnt: „Die Tatsache, dass zwei Motorräder gleichzeitig mit durchdrehenden Reifen an einer Ampel losfahren, kann unter Umständen als Rennen gewertet werden.“